Transparenz ist uns wichtig.
Wir legen Wert auf klare Verhältnisse. Da sich unsere Dienstleistungen in ihrer Art und Struktur unterscheiden, haben wir spezifische Geschäftsbedingungen für unsere Geschäftsbereiche definiert.
Bitte wählen Sie den für Ihre Beauftragung relevanten Bereich, um die geltenden AGB einzusehen:
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Impuls HRK
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Geltung: Diese AGB regeln die vertragliche Beziehung zwischen Impuls HRK, Südstraße 31, 47475 Kamp-Lintfort (nachfolgend „Auftragnehmer“) und den Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Kundenkreis: Das Angebot richtet sich an Verbraucher (§ 13 BGB) sowie an Unternehmer (§ 14 BGB).
- Abwehrklausel: Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsspektrum (Erweitert)
Der Auftragnehmer erbringt spezialisierte Dienstleistungen in folgenden Bereichen:
- Recruiting & RPO: Suche und Auswahl von Fach- und Führungskräften.
- HR Interim Management: Zeitlich befristete Übernahme von HR-Managementfunktionen und operativen Personalaufgaben direkt beim Auftraggeber.
- HR Transformation: Beratung und Begleitung bei Veränderungsprozessen, Digitalisierung der HR-Abteilung und Organisationsentwicklung.
- Strategische B2B Lead-Generierung: Identifikation und Qualifizierung von potenziellen Geschäftskunden sowie Aufbau von Vertriebspipelines.
- OSINT-Analysen: Gewinnung und Auswertung von Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen (Open Source Intelligence) zu Recherche- und Sicherheitszwecken.
- Weiterbildung: Seminare, Workshops und Online-Coachings.
§ 3 Besondere Bestimmungen für einzelne Leistungsbereiche
- HR Interim & Transformation: Es handelt sich um eine reine Beratungstätigkeit oder Management-Unterstützung (Dienstvertrag). Der Auftragnehmer übernimmt keine unternehmerische Haftung für das wirtschaftliche Ergebnis der transformierten Einheiten. Die Weisungsbefugnis gegenüber Mitarbeitern des Auftraggebers verbleibt, sofern nicht anders vereinbart, beim Auftraggeber.
- B2B Lead-Generierung: Der Auftragnehmer schuldet die Identifikation und Ansprache von Leads nach den vereinbarten Kriterien. Ein Erfolg im Sinne eines tatsächlichen Vertragsabschlusses zwischen dem Auftraggeber und dem Lead wird nicht geschuldet. Der Auftraggeber ist für die rechtskonforme Ausgestaltung seines eigenen Vertriebsprozesses (insb. UWG) verantwortlich.
- OSINT-Analysen: Die Analysen basieren ausschließlich auf legal zugänglichen Quellen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten im Internet bereitgestellten Informationen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Ergebnisse nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden.
§ 4 ZFU-Ausschluss (Fernunterricht)
- Die Online-Angebote dienen dem individuellen Coaching und der interaktiven Wissensvermittlung.
- Es handelt sich nicht um Fernunterricht im Sinne des FernUSG. Eine systematische Lernerfolgskontrolle findet nicht statt; eine ZFU-Zertifizierung wird nicht geschuldet.
§ 5 Vertragsschluss und Preise
- Angebote sind freibleibend. Verträge kommen durch Bestätigung in Textform oder Leistungsbeginn zustande.
- B2B: Nettopreise zzgl. MwSt. / B2C: Endpreise inkl. MwSt.
- Vorkasse: Bei Recruiting-Paketen, OSINT-Analysen und Seminaren ist die Gebühr (sofern nicht anders vereinbart) zu 100 % im Voraus fällig.
§ 6 Stornierung und Rücktritt
- Storno durch Auftraggeber: Bis 14 Tage vor Termin: 50 % Gebühr. Danach oder bei Nichterscheinen: 100 % Gebühr.
- Absage durch Auftragnehmer: Bei Krankheit oder höherer Gewalt erfolgt eine vollständige Erstattung der gezahlten Gebühren.
§ 7 Mitwirkungspflichten
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für HR-Interim, Transformation oder Lead-Generierung notwendigen Zugänge und Informationen (z. B. CRM-Daten, Prozessbeschreibungen) rechtzeitig bereitgestellt werden.
- Im Recruiting-Bereich gilt eine Feedback-Frist von 48 Stunden für Kandidatenvorschläge.
§ 8 Haftung
- Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- OSINT/Recruiting: Keine Haftung für die Richtigkeit von Fremdangaben (Kandidaten/Online-Quellen).
§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Strenge Vertraulichkeit über alle Geschäftsgeheimnisse.
- Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Bei Bedarf (insb. RPO und Interim) wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) geschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand: Sitz des Auftragnehmers (für Kaufleute).
- Streitbeilegung: Keine Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren.
Stand: März 2026
Vertrauen ist gut, klare Regeln sind besser!
Du möchtest die vollständige AGBs lieber offline speichern? Kein Problem!

Besondere Vertragsbedingungen für Recruiting Process Outsourcing (RPO)
für Recruiting Process Outsourcing (RPO) & Personalberatung
§ 1 Geltungsbereich & Priorität
Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verträge über RPO-Leistungen zwischen Impuls HRK (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Bei Widersprüchen gehen diese besonderen Bedingungen vor.
§ 2 Vertragsgegenstand & Rechtscharakter
- Leistung: Der Auftragnehmer übernimmt die operative Suche und Vorauswahl von Personal für vertraglich definierte Vakanzen (Recruiting Process Outsourcing). Dies umfasst je nach Vereinbarung die Erstellung von Profilen, Active Sourcing, Eignungsdiagnostik, Shortlisting und Koordination der Vorstellungsgespräche.
- Rechtscharakter: Es handelt sich um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Der Auftragnehmer schuldet das fachgerechte Bemühen um die Besetzung der Stellen (Tätigkeit), jedoch keinen Erfolg im Sinne eines tatsächlichen Arbeitsvertragsschlusses, da die Einstellungsentscheidung allein beim Auftraggeber liegt.
- Rechtliche Prüfung: Die arbeitsrechtliche Gestaltung und Prüfung der finalen Arbeitsverträge obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
§ 3 Laufzeit & Besetzungsgarantie
- Ende des Vertrages: Das Vertragsverhältnis endet automatisch mit Erreichung des vereinbarten Besetzungsvolumens (z. B. Besetzung eines Pakets von 10 Stellen) oder durch ordentliche Kündigung.
- Besetzungsgarantie: Sofern ausdrücklich vereinbart, setzt der Auftragnehmer den Suchprozess so lange fort, bis die Vakanz besetzt ist. Voraussetzung hierfür ist, dass die Marktbedingungen (insb. Gehalt und Anforderungen) eine Besetzung unter objektiven Gesichtspunkten zulassen.
§ 4 Vergütungsmodell (Festpreis statt Provision)
- Festpreis-Pauschale: Abweichend von branchenüblichen Provisionsmodellen erfolgt die Vergütung als fixe Pauschale pro Projekt oder Paket.
- Ausschluss von Success Fees: Es fallen keine zusätzlichen, am Jahresgehalt orientierten Erfolgshonorare (Provisionen) an.
- Zahlungsbedingungen: Sofern nicht anders vereinbart, ist die Pauschale zu 100 % bei Auftragserteilung (Kick-off) fällig. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. MwSt.
§ 5 Mitwirkungspflichten & Zeitkritik
- Feedback-Frist: Aufgrund der Zeitkritik im Recruiting verpflichtet sich der Auftraggeber, Rückmeldungen zu vorgestellten Kandidaten innerhalb von 48 Stunden zu geben.
- Informationspflicht: Der Auftraggeber stellt alle relevanten Daten (Benefits, Gehaltsrahmen, Unternehmenskultur) wahrheitsgemäß zur Verfügung. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung führen zum Ruhen der Leistungsfristen.
§ 6 Entscheidungshoheit & Haftungsausschluss für Kandidaten
- Einstellungshoheit: Die Entscheidung über eine Einstellung trifft allein der Auftraggeber. Empfehlungen des Auftragnehmers sind unverbindlich.
- Qualität der Angaben: Der Auftragnehmer prüft Kandidatenunterlagen nach bestem Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit von Fremdangaben in Lebensläufen oder Zeugnissen wird nicht übernommen.
- Folgeschäden: Eine Haftung für die Arbeitsqualität oder etwaige Schäden, die ein eingestellter Kandidat im Betrieb des Auftraggebers verursacht, ist ausgeschlossen.
§ 7 Datenschutz (AVV)
Da im Rahmen des RPO regelmäßig personenbezogene Bewerberdaten verarbeitet werden, ist der Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO zwingender Bestandteil der Zusammenarbeit.
§ 8 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz von Impuls HRK (Göttingen/Kamp-Lintfort).
Stand: März 2026
Vertrauen ist gut, klare Regeln sind besser!
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