AGB

Transparenz ist uns wichtig.

Wir legen Wert auf klare Verhältnisse. Da sich unsere Dienstleistungen in ihrer Art und Struktur unterscheiden, haben wir spezifische Geschäftsbedingungen für unsere Geschäftsbereiche definiert.

Bitte wählen Sie den für Ihre Beauftragung relevanten Bereich, um die geltenden AGB einzusehen:

Allgemeine 
Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1. Vertragspartner: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Impuls HR+K, Atzenhäuser Straße 6, 37133 Friedland (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „wir“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“).

2. Kundenkreis: Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmer (B2B) als auch an Verbraucher (B2C).

Verbraucher (§ 13 BGB) ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer (§ 14 BGB) ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3. Abwehrklausel: Es gelten ausschließlich unsere AGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

1. Leistungsspektrum: Wir erbringen Dienstleistungen in den Bereichen Personalberatung, Recruiting Process Outsourcing (RPO), HR Interim Management sowie Weiterbildung (Seminare, Workshops, Online-Coachings) und Beratung.

2. Kein arbeitsrechtlicher Erfolg: Bei Recruiting- und RPO-Leistungen schulden wir das Bemühen um die Besetzung von Vakanzen (Dienstvertrag), nicht jedoch den erfolgreichen Abschluss eines Arbeitsvertrages . Die Einstellungsentscheidung obliegt allein dem Kunden .

3. Rechtliche Hinweise: Wir erbringen keine Rechtsberatung. Die rechtliche Prüfung von Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen obliegt allein dem Kunden.

§ 3 Besonderer Hinweis zu Online-Angeboten und Coachings (ZFU-Ausschluss)

1. Art der Leistung: Soweit der Auftragnehmer Online-Kurse, Mentorings oder Coachings anbietet, dient die Leistung der individuellen persönlichen Weiterentwicklung und Orientierung. Die Wissensvermittlung erfolgt überwiegend durch interaktiven Austausch (z.B. Live-Calls, 1:1-Coaching) oder als begleitende Selbstlernphase ohne Überwachung.

2. Ausschluss der ZFU-Zertifizierung: Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Angebote keine Fernlehrgänge im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) darstellen. Es findet seitens des Auftragnehmers keine systematische Lernerfolgskontrolle statt, die für eine ZFU-Zulassung erforderlich wäre. Eine staatliche Zertifizierung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) besteht nicht und wird nicht geschuldet.

3. Kenntnisnahme: Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass er darüber informiert ist, dass das gebuchte Angebot nicht ZFU-zertifiziert ist und keinen staatlich anerkannten Abschluss beinhaltet.

§ 4 Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend) oder durch die faktische Erbringung der Leistung bzw. Rechnungsstellung zustande .

3. Bei Buchungen über Webseiten gibt der Kunde mit Absenden der Bestellung ein verbindliches Vertragsangebot ab.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Preise gegenüber Unternehmern (B2B): Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Preise gegenüber Verbrauchern (B2C): Die angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

3. Fälligkeit: Rechnungen sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern keine Vorkasse vereinbart ist.

4. Vorkasse-Regelungen:

Recruiting/RPO (B2B): Bei Recruiting-Paketen ist die vereinbarte Pauschale, sofern im Angebot nicht anders geregelt, zu 100% bei Auftragserteilung fällig .

Seminare/Coaching: Die Teilnahmegebühr ist vollständig vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach Zahlungseingang

§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher

1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (Vertragsschluss per E-Mail, Telefon, Web) ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

2. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

3. Die detaillierte Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular werden dem Kunden gesondert zur Verfügung gestellt.

§ 7 Stornierung von Veranstaltungen

1. Stornierung durch den Kunden: Stornierungen bedürfen der Textform. Es gelten folgende Gebühren :

Bis 14 Tage vor Beginn: Erstattung von 50% der Gebühr.

Weniger als 14 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen: Keine Erstattung (100% der Gebühr fällig).

Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist kostenfrei möglich.

Hinweis für Verbraucher: Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.

2. Absage durch uns: Bei Absage durch den Auftragnehmer (z.B. Krankheit, zu geringe Teilnehmerzahl) wird die volle Gebühr erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

§8 Mitwirkungspflichten (insb. Recruiting/RPO)

1. Der Kunde stellt alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.

2. Feedback-Pflicht: Da der Erfolg im Recruiting zeitkritisch ist, verpflichtet sich der Kunde (B2B), Feedback zu vorgeschlagenen Kandidaten unverzüglich (in der Regel innerhalb von 48 Stunden) zu geben.

3. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.

§ 9 Haftung

1. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen Schaden .

3. Haftungsausschluss Recruiting: Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben von Kandidaten. Wir haften nicht für die Arbeitsqualität, Zuverlässigkeit oder Loyalität eines vermittelten Kandidaten .

4. Haftung im kaufmännischen Verkehr (B2B): Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

§10 Datenschutz und Vertraulichkeit

1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller bekannt werdenden Geschäftsgeheimnisse.

2. Auftragsverarbeitung: Werden personenbezogene Daten (z.B. Bewerberdaten) im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

§11 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand der Sitz von Impuls HR+K Göttingen.

3. Streitbeilegung (Verbraucher): Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.

4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Vertrauen ist gut, klare Regeln sind besser!

Du möchtest die vollständige AGBs lieber offline speichern? Kein Problem!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Recruiting Process Outsourcing (RPO) & Personalberatung

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Impuls HRK (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), die die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Recruiting, Personalbeschaffung und RPO zum Gegenstand haben.
  2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsumfang

  1. Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber die Suche und Vorauswahl von Personal für vertraglich definierte Vakanzen (Recruiting Process Outsourcing).
  2. Die Tätigkeit umfasst, sofern nicht anders vereinbart:
    • Erstellung von Anforderungsprofilen und Stellenanzeigen.
    • Identifikation und Ansprache von Kandidaten (Active Sourcing).
    • Durchführung von Eignungsdiagnostik und Vorab-Interviews.
    • Präsentation geeigneter Kandidaten (Shortlist).
    • Koordination von Vorstellungsgesprächen und Onboarding-Maßnahmen.
  3. Rechtscharakter: Es handelt sich um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Der Auftragnehmer schuldet das Bemühen um die Besetzung der Stellen und die fachgerechte Durchführung des Prozesses, nicht jedoch den erfolgreichen Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem bestimmten Kandidaten, da dies allein im Entscheidungsbereich des Auftraggebers liegt.
  4. Der Auftragnehmer führt keine Rechtsberatung durch. Die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung und Prüfung (Arbeitsvertrag) obliegt allein dem Auftraggeber.

§ 3 Vertragsschluss & Laufzeit

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots (Unterschrift oder schriftliche Bestätigung) zustande.
  2. Der Vertrag endet automatisch, sobald die vereinbarte Anzahl an Stellenbesetzungen (Paketvolumen, z. B. 10 Stellen) erreicht ist oder wenn eine der Parteien den Vertrag aus wichtigem Grund kündigt.
  3. Sofern eine „Besetzungsgarantie“ vereinbart wurde, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Suchprozess fortzusetzen, bis die vereinbarte Anzahl an Vakanzen besetzt ist, vorausgesetzt, die Marktbedingungen und die Gehaltsstrukturen des Auftraggebers lassen eine Besetzung realistisch zu.

§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen

  1. Festpreis-Modell: Die Vergütung erfolgt – abweichend von marktüblichen Provisionsmodellen – als vertraglich vereinbarte Festpreis-Pauschale.
  2. Keine Success Fee: Es fallen keine zusätzlichen erfolgsabhängigen Provisionen (Success Fees) bezogen auf das Jahresgehalt der eingestellten Kandidaten an.
  3. Die Pauschale ist, sofern im Angebot nicht anders geregelt, wie folgt fällig:
    • 100% der Summe bei Auftragserteilung (Kick-off).
  4. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Erfolg des RPO-Projekts hängt maßgeblich von der schnellen Kommunikation ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer unverzüglich (in der Regel innerhalb von 48 Stunden) Feedback zu vorgeschlagenen Kandidaten zu geben.
  2. Der Auftraggeber stellt alle für die Suche notwendigen Informationen (Anforderungsprofile, Gehaltsrahmen, Benefits) vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.
  3. Verzögert sich der Prozess durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers erheblich, ruhen die Leistungsfristen des Auftragnehmers entsprechend.

§ 6 Entscheidungshoheit bei Einstellungen

  1. Entscheidungshoheit: Die Entscheidung über die Einstellung eines Kandidaten trifft ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftragnehmer spricht lediglich Empfehlungen aus.
  2. Haftung für Kandidaten: Der Auftragnehmer prüft die Angaben der Kandidaten nach bestem Wissen und Gewissen, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben in Lebensläufen, Zeugnissen oder Aussagen der Kandidaten.
  3. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Arbeitsqualität, Zuverlässigkeit oder Loyalität des eingestellten Kandidaten. Eine Haftung für Schäden, die der Kandidat im Unternehmen des Auftraggebers verursacht, ist ausgeschlossen.

§ 7 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Im kaufmännischen Verkehr ist die Haftung für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

§ 8 Datenschutz & Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
  2. Auftragsverarbeitung: Da der Auftragnehmer personenbezogene Daten von Bewerbern im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
  3. Der Auftraggeber sichert zu, dass er berechtigt ist, die Daten an den Auftragnehmer zu übermitteln, sofern Daten aus dem Bestand des Auftraggebers genutzt werden sollen.

§ 9 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Impuls HRK (Göttingen), sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

Vertrauen ist gut, klare Regeln sind besser!

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